Your Business, Your rights, our defence

Schwarzweißfoto einer Frau mit verschränkten Armen, die eine weiße Bluse und einen Gürtel trägt.
Elegantes historisches Gebäude mit verzierten Fassaden und einem dunklen Dach unter blauem Himmel.

Sie und Ihr Unternehmen verdienen den besten Schutz.
In einer global vernetzten Geschäftswelt können rechtliche Herausforderungen plötzlich und unerwartet auftreten – mit weitreichenden Konsequenzen für Ihr Unternehmen und Ihren Ruf.

Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, natürliche Personen, Unternehmen und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht effektiv zu verteidigen.

Ich schütze, was Sie aufgebaut haben.
Ob drohende Ermittlungen, ein laufendes Strafverfahren oder präventive Beratung – ich entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre Rechte schützt und Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit sichert.

Was Sie erwarten können:

  • Spezialisierte Beratung im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

  • Verteidigungsstrategien, die auf Ihre geschäftlichen Interessen abgestimmt sind

  • Diskretion und Verlässlichkeit in jedem Verfahren

  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Durchsuchungen, Verhaftungen oder Ermittlungen


In einer Krise zählt jede Entscheidung – vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Interessen entschlossen zu schützen.

  • Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorschriften, die auf wirtschaftliche Aktivitäten und Unternehmen abzielen. Gerade für Führungskräfte, Unternehmer und Mitarbeiter in sensiblen Bereichen ist es wichtig, Risiken zu erkennen und sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

    Typische Straftatbestände im Wirtschaftsstrafrecht:

    • Betrug (§ 263 StGB) – Täuschung mit finanziellen Schäden für Dritte

    • Untreue (§ 266 StGB) – Missbrauch von Vermögensbetreuungspflichten

    • Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331 ff. StGB) – Korruption im geschäftlichen und behördlichen Umfeld

    • Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) – Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung

    • Subventionsbetrug (§ 264 StGB) – Täuschung über subventionsrelevante Tatsachen

    • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) – Falsche oder irreführende Angaben zu Finanzprodukten

    • Geldwäsche (§ 261 StGB) – Verschleierung der Herkunft illegaler Gelder

    Gerne unterstützen wir Unternehmen und Einzelpersonen bei der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren, der Compliance-Beratung und der Vermeidung strafrechtlicher Risiken.

  • Das Steuerstrafrecht betrifft alle Verstöße gegen steuerliche Pflichten und kann gravierende Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Besonders Unternehmen, Selbstständige und vermögende Privatpersonen sollten sich ihrer steuerlichen Pflichten bewusst sein und bei drohenden Verfahren frühzeitig handeln.

    Typische Straftatbestände im Steuerstrafrecht:

    • Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – Vorsätzliche falsche oder unvollständige Angaben zur Steuerpflicht

    • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) – Fahrlässige Fehler mit finanziellen Auswirkungen

    • Steuerhehlerei (§ 374 AO) – Erwerb oder Nutzung von Waren, bei denen Steuern hinterzogen wurden

    • Schwarzarbeit (§ 266a StGB in Verbindung mit § 370 AO) – Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen

    Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren kann schwerwiegende Folgen für Unternehmen und Einzelpersonen haben. Gerne unterstützen wir Sie bei Selbstanzeigen, der Verteidigung in Steuerstrafverfahren und der Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen.

  • Das allgemeine Strafrecht betrifft eine Vielzahl von Straftaten, die das tägliche Leben betreffen können – sei es durch eine unglückliche Situation, einen falschen Verdacht oder ein ernsthaftes Vergehen. Eine kompetente Strafverteidigung ist in solchen Fällen unerlässlich.

    Typische Straftatbestände im allgemeinen Strafrecht:

    • Diebstahl (§ 242 StGB) – Unrechtmäßige Wegnahme einer fremden Sache

    • Raub (§ 249 StGB) – Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen

    • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) – Von einfacher bis schwerer Körperverletzung

    • Nötigung (§ 240 StGB) – Zwang durch Gewalt oder Drohung

    • Beleidigung (§ 185 StGB) – Ehrenrührige Aussagen gegenüber einer Person

    • Sachbeschädigung (§ 303 StGB) – Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums

    • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Besitz, Handel oder Herstellung von Drogen

    Ob als Beschuldigter oder Betroffener – im Strafrecht zählt schnelles und kompetentes Handeln. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und bieten Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

  • Eine strafrechtliche Verfolgung stellt für jede betroffene Person eine absolute Ausnahmesituation dar. Die Unsicherheit über den Verlauf des Verfahrens, mögliche Konsequenzen und die damit verbundenen Belastungen können überwältigend sein. In einer solchen Lage ist es entscheidend, eine Strafverteidigerin an Ihrer Seite zu haben, die Sie kompetent und vorausschauend begleitet.

    Meine Kanzlei bietet Ihnen eine individuelle und fundierte Strafverteidigung, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine strukturierte Strategie, handle schnell und durchdacht, um frühzeitig die Weichen für den bestmöglichen Verlauf des Verfahrens zu stellen. Besonders wichtig ist dabei die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft, der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra), der Steuerfahndung, den Zollbehörden oder der Polizei. Hier gilt: Einmal Gesagtes lässt sich nicht zurücknehmen – daher ist es essenziell, von Anfang an rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen.

    Da die Auswirkungen eines Strafverfahrens nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf Ihr persönliches Leben, Ihr Unternehmen und Ihren Ruf haben können, ist frühzeitiges, professionelles Handeln unerlässlich. Ich setze mich engagiert dafür ein, Ihre Rechte zu wahren, Risiken zu minimieren und Ihre rechtliche Position zu stärken – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

  • Prävention ist der Schlüssel zur Risikominimierung – auch im Strafrecht. Durch gezielte präventive Beratung helfe ich Ihnen, strafrechtliche Konflikte zu vermeiden, bevor sie entstehen. Ich unterstützen Sie bei der Einhaltung strafrechtlich relevanter Vorschriften, insbesondere im Bereich der Unternehmenscompliance, und entwickle individuell auf Ihr Geschäft zugeschnittene Präventionsstrategien. So können Sie potenzielle Straftatbestände frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Als Zeuge in einem strafrechtlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren befinden Sie sich oft in einer unsicheren Lage. Ich biete Ihnen kompetente rechtliche Begleitung, damit Sie Ihre Rechte kennen und Ihre Aussage sicher und rechtssicher abgeben können. Mein Ziel ist es, Sie vor unbeabsichtigten strafrechtlichen Konsequenzen zu bewahren und Ihnen in jeder Phase des Verfahrens beizustehen, damit Sie Ihre Rolle als Zeuge bestmöglich erfüllen können.

  • Als Geschädigte*r einer Straftat stehen Sie oft vor großen Herausforderungen – sowohl emotional als auch rechtlich. In solchen Situationen ist es wichtig, Ihre Rechte konsequent zu wahren und durchzusetzen. Ich stehe Ihnen als erfahrene Strafverteidigerin zur Seite und vertrete Sie mit Nachdruck, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

    Ihre Rechte als Geschädigte*r

    Als Geschädigte*r einer Straftat haben Sie zahlreiche gesetzliche Möglichkeiten, sich am Strafverfahren zu beteiligen und Ansprüche geltend zu machen:

    • Nebenklage: Sie können aktiv am Verfahren teilnehmen, Beweise einbringen und Einfluss auf das Verfahren nehmen.

    • Adhäsionsverfahren: Bereits im Strafprozess lassen sich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen.

    • Zeugenbeistand: Ich stehe Ihnen während der Aussage als rechtlicher Beistand zur Seite, um Sie vor unzulässigen Fragen oder Druck zu schützen.

    • Entschädigung für Geschädigte: Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, sei es über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder zivilrechtliche Wege.

    Kompetenz und Empathie für Ihre Interessen

    Ich vertrete Sie mit fachlicher Expertise und Einfühlungsvermögen. Mein Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen – sei es durch eine engagierte Prozessbegleitung, eine strategische Rechtsvertretung oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    Zögern Sie nicht, sich rechtlichen Beistand zu holen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

  • Prävention, Aufklärung, Schutz

    In Unternehmen und Organisationen können Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevantes Verhalten erhebliche Konsequenzen haben. Ob es um Korruption, Betrug, Untreue, Insiderhandel oder Verstöße gegen interne Richtlinien geht – eine professionelle interne Untersuchung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren, Haftung zu vermeiden und Transparenz herzustellen.

    Warum sind interne Untersuchungen wichtig?

    • Früherkennung von Risiken: Rechtzeitiges Handeln verhindert größere wirtschaftliche und rechtliche Schäden.

    • Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen: Eine gut durchgeführte Untersuchung kann helfen, Bußgelder, Strafen und Reputationsschäden zu minimieren.

    • Schutz des Unternehmens: Durch Aufklärung und gezielte Maßnahmen lassen sich langfristige Schäden vermeiden.

    • Vermeidung persönlicher Haftung: Geschäftsführer*innen, Vorstände und Führungskräfte können durch proaktives Handeln ihre persönliche Verantwortung wahren.

    Mein Ansatz für eine diskrete und professionelle Untersuchung

    Als erfahrene Strafverteidigerin unterstütze ich Unternehmen und Einzelpersonen bei der Durchführung interner Untersuchungen. Mein Fokus liegt auf:

    • Unabhängiger Analyse aller relevanten Sachverhalte

    • Diskreter und vertraulicher Aufklärung kritischer Vorgänge

    • Rechtssicherer Dokumentation der Untersuchungsergebnisse

    • Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Schadensbegrenzung und Compliance-Verbesserung

    • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, falls erforderlich

    Vertrauen und Diskretion stehen an erster Stelle

    Interne Untersuchungen erfordern absolute Vertraulichkeit, rechtliche Präzision und strategisches Geschick. Ich stehe Ihnen als kompetente Partnerin zur Seite, um mögliche Rechtsverstöße frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

    Handeln Sie proaktiv – lassen Sie sich beraten. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihr Unternehmen zu schützen.

    Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Erstgespräch.

DIe Kanzlei 

Meine Kanzlei ist ein Ort, an dem Sie nicht nur rechtliche Beratung, sondern echte Unterstützung finden. Hier werden nicht einfach nur Fälle abgearbeitet – hier werden Strategien entwickelt, die Ihre Rechte schützen.

Warum meine Kanzlei?

  • Hohe Spezialisierung auf Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

  • Individuelle und persönliche Betreuung

  • Diskrete, lösungsorientierte Beratung

  • Schnelle Reaktionsfähigkeit in Krisensituationen

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Ihr Problem nicht nur versteht, sondern auch entschlossen handelt.

Eine Frau mit langen Haaren trägt eine weiße Bluse und steht mit verschränkten Armen vor einem neutralen Hintergrund. Ein Tischlampe ist im Hintergrund sichtbar.

Kay von hanau

Ich habe mich bewusst auf das Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert, weil ich davon überzeugt bin, dass jeder das Recht auf eine starke und faire Verteidigung verdient. Mit fundierter juristischer Expertise, unternehmerischem Verständnis und einem unerschütterlichen Sinn für Gerechtigkeit vertrete ich Ihre Interessen.

Meine Qualifikationen im Überblick:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und WWU Münster mit Schwerpunkt Kriminologie und strafrechtliche Praxis

  • Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgericht München

  • Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Münchner Wirtschaftsstrafrechtsboutique

  • Erfolgreiche Teilnahme am Weiterbildungslehrgang zum zertifizierten Berater im Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

  • Erfahrung in komplexen nationalen und internationalen Verfahren

Mitgliedschaften:

  • Mitglied Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)

  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)

  • Mitglied Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (JuWist e.V.)

  • Mitglied der European Criminal Bar Association (ECBA)

Meine Philosophie:
Es geht nicht nur darum, das Gesetz zu kennen – sondern darum, es strategisch für Sie zu nutzen. Ich kämpfe dafür, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen, egal wie komplex der Fall ist.

Kontakt

In strafrechtlichen Notfällen zählt jede Minute. Als Ihre Strafverteidigerin stehe ich Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Ob Haftbefehl, Durchsuchung oder andere dringende Maßnahmen: In Ausnahmesituationen wie diesen ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend.

Zögern Sie nicht, mich unter meiner Mobilfunknummer +49 1556 3613914 sofort zu kontaktieren, wenn Sie:

  • Mit einem Haftbefehl konfrontiert werden

  • Eine Durchsuchung bevorsteht oder bereits durchgeführt wird

  • Dringende fristgebundene Maßnahmen erforderlich sind

Jede Verzögerung kann Ihre rechtliche Position verschlechtern. Ich biete Ihnen eine schnelle, kompetente und diskrete Unterstützung – vom ersten Anruf bis zur umfassenden rechtlichen Beratung und Verteidigung.

Auch bei allgemeinen Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich jederzeit telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück, um Ihr Anliegen zeitnah und professionell zu besprechen.

kanzlei@vonhanau.legal

+49 1556 3613914

Notfallguide

  • Eine Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden kommt oft überraschend und kann eine belastende Ausnahmesituation darstellen. In solchen Momenten fällt es schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren und angemessen zu reagieren. Die folgenden Tipps sollen Ihnen dabei helfen, im Ernstfall ruhig zu bleiben und die richtigen Entscheidungen zu treffen – sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen.

    Ihre Rechte & Pflichten während der Durchsuchung

    • Duldungspflicht: Sie müssen die Durchsuchung dulden, die Beamten dürfen Beweise sicherstellen oder beschlagnahmen.

    • Keine Mitwirkungspflicht: Sie müssen nicht aktiv helfen oder Informationen liefern. Eine konstruktive Zusammenarbeit kann helfen um die Durchsuchung zu beschleunigen.

    • Schweigerecht: Als Beschuldigter haben Sie immer das Recht zu schweigen. Machen Sie unbedingt von diesem Recht gebrauch. Ihr Schweigen ist kein Schuldanerkenntnis und darf später auch nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.

    • Zeugenbeistand: Mitarbeiter die keine Zeugenstellung haben, dürfen und sollten ebenfalls schweigen. Sofern eine Zeugenstellung gegeben ist, sind Sie ohne Zeugnisverweigerungsrecht grundsätzlich verpflichtet, auszusagen. Auch ein Zeuge hat jedoch das Recht, einen Zeugenbeistand zu verlangen und sich entsprechend beraten zu lassen, bevor er eine Aussage tätigt.

    Sofortmaßnahmen für Unternehmen

    1. Durchsuchungsbeauftragten informieren:
      Eine geschulte Person pro Standort nimmt eine erste kurze Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses vor und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, bis die externen VerteidigerInnen eintreffen.

    2. Externe Rechtsverteidiger benachrichtigen:
      Senden Sie eine Kopie oder ein Foto des Beschlusses an die Verteidiger. ACHTUNG: Fertigen Sie keinesfalls Fotos der Beamten an. Dies ist strafbar und führt unmittelbar zu einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

    3. Ruhiges Verhalten:

      • Keine Diskussionen mit Ermittlern

      • Bitten Sie höflich, die Durchsuchung erst nach Eintreffen des Rechtsbeistands zu beginnen (kein Anspruch, aber oft akzeptiert).

    4. Begleitung der Beamten:

      • Führen Sie die Beamten in einen Besprechungsraum.

      • Stellen Sie ggf. Parkmöglichkeiten in Ihrer Tiefgarage zur Verfügung, um Diskretion zu wahren

      • Halten Sie die Durchsuchung auf die im Beschluss genannten Bereiche beschränkt.

    Umgang mit Beweismitteln & Daten

    • Keine Unterlagen vernichten oder verstecken. Ein derartiges Verhalten könnte den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen und steht oft mit den gegen Sie erhobenen Vorwürfen in keinem Verhältnis.

    • Begleiten Sie die Beamten, um den Zugriff auf relevante Dokumente zu erleichtern – ohne Erklärungen zu liefern.

    • Beachten Sie, dass auch private Geräte (z. B. Handys) durchsucht werden können, wenn sie beruflich genutzt werden.

    Protokoll & Dokumentation

    • Fordern Sie eine Kopie des offiziellen Durchsuchungsprotokolls an.

    • Widersprechen Sie der Sicherstellung von sensiblen Daten ausdrücklich. Das ist nicht nur für mögliche Rechtsmittel von Bedeutung, sondern insbesondere auch aufgrund Ihrer Geschäftspflichten essentiell. Sie tragen die Verantwortung für vertrauliche Daten von Mitarbeitern und Geschäftspartner und machen sich anderenfalls ggf. haftbar.

    • Führen Sie intern ein eigenes Protokoll über den Ablauf der Durchsuchung sowie die Kommunikation mit den Ermittlungsbeamten.

    No-Go’s

    • Keine Aussagen zur Sache machen – auch nicht im informellen Gespräch.

    • Keine freiwillige Herausgabe von Daten oder Unterlagen

    • Mitarbeiter nicht befragen lassen – klären Sie Ihr Team über das Schweigerecht auf.

    Im Ernstfall: Sofort handeln!

    1. Durchsuchungsbeauftragten und Verteidiger informieren

    2. Durchsuchungsbeschluss überprüfen lassen

    3. Ruhe bewahren und keine voreiligen Aussagen machen

    Dieser Notfallguide ersetzt keine rechtliche Beratung. Kontaktieren Sie mich im Ernstfall gerne persönlich.

  • Eine vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft zählen nicht nur zu den schwerwiegendsten Zwangsmaßnahmen und schwersten Grundrechtseingriffen der Strafprozessordnung, sondern stellen für den Betroffenen sowie dessen Angehörige eine absolute Ausnahmesituation dar. So belastend diese Situation auch sein mag, ist es von entscheidender Bedeutung, Ruhe zu bewahren. Denken Sie unbedingt an folgendes:

    • Kontaktieren sie umgehend Ihren Verteidiger. Sollten Sie noch keinen Verteidiger haben, setzen Sie sich unbedingt mit einer Vertrauensperson – einem Angehörigen oder Bekannten – in Verbindung, die für Sie einen Strafverteidiger kontaktieren kann. Schildern Sie in solchen Gesprächen kurz den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf sowie, falls vorhanden, das Aktenzeichen und die Kontaktperson bei der Staatsanwaltschaft.

    • Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, eine Aussage zu tätigen oder eine Erklärung abzugeben, und berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO – insbesondere dann, wenn Ermittler versuchen, Sie mit tückischen Fragen oder leeren Versprechungen zu Aussagen zu bewegen.

    • Leisten Sie außerdem keinen Widerstand gegen die Festnahme (bzw. die Vollstreckungsbeamten), da ein solches Verhalten strafbar ist (§§ 113, 114 StGB).

    • Bleiben Sie höflich und kooperativ.

    Sobald mir Ihr Aktenzeichen vorliegt, kann ich als Ihre Verteidigerin mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung treten und im Anschluss einen persönlichen Besprechungstermin in der Justizvollzugsanstalt mit Ihnen wahrnehmen, um alles Weitere mit Ihnen zu besprechen.

  • Eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung kann eine belastende Situation sein, da sie mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann. Es ist daher entscheidend, dass Sie wissen, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten. Nachfolgend erhalten Sie eine detaillierte Übersicht darüber, wie Sie sich bei einer Vorladung korrekt verhalten sollten und welche Rechte Sie als Beschuldigter haben.

    1. Rechtliche Grundlage der Vorladung

    Nach § 163a Absatz 1 Satz 1 StPO muss der Beschuldigte spätestens vor Abschluss der Ermittlungen vernommen werden. Die Vernehmung dient dabei nicht nur der Wahrheitsfindung, sondern auch der Gewährung von rechtlichem Gehör. In der Regel erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei oder einen Äußerungsbogen. Wichtig: Erhält der Beschuldigte eine Vorladung, so besteht keine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei. Eine Vernehmung bei der Polizei kann nicht durch Vorführung erzwungen werden. Wenn Sie jedoch eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten, müssen Sie dieser folgen, da andernfalls Zwangsmaßnahmen angeordnet werden können.

    2. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger

    Sollten Sie eine Vorladung erhalten, ist es wichtig, umgehend einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, bitten Sie eine vertrauenswürdige Person, einen Strafverteidiger zu organisieren. Ihr Anwalt wird dann den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass er Ihre Verteidigung übernommen hat und die Akteneinsicht beantragen. Auf dieser Grundlage kann Ihr Verteidiger mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und mögliche Verteidigungsstrategien besprechen.

    3.Recht zu schweigen

    Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Auch wenn Ermittler versuchen, durch geschickte Fragen oder Versprechungen eine Aussage von Ihnen zu erzwingen, dürfen Sie sich jederzeit auf Ihr Schweigerecht berufen. Vorsicht bei voreiligen Angaben: Erfahrungsgemäß haben die Ermittlungsbehörden oft einen erheblichen Wissensvorsprung, und vorschnelle Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

    4.Die Vernehmung und Ihre Rechte

    Sollte es zu einer Vernehmung kommen, ist der Ablauf gemäß § 136 StPO geregelt:

    • Vorwurf: Ihnen wird zu Beginn mitgeteilt, welche Tat man Ihnen vorwirft.

    • Schweigerecht: Sie werden auf Ihr Schweigerecht hingewiesen und darauf, dass Sie einen Verteidiger wählen können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

    • Recht auf Konsulatsbenachrichtigung: Falls Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, werden Sie über Ihr Recht informiert, Ihr Konsulat zu benachrichtigen (Art. 36 WÜK).

    • Personalienabfrage: Ihre Personalien werden abgefragt (§ 111 OWiG).

    • Beweisanträge: Sie haben das Recht, einzelne Beweiserhebungen zu beantragen.

    • Aussagebereitschaft: Nur wenn Sie aussagebereit sind, wird die Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Vernehmung fortfahren.

    5. Höflich und kooperativ bleiben

    Auch wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, keine Aussage zu tätigen, sollten Sie stets höflich und kooperativ bleiben. Vermeiden Sie Konflikte und bleiben Sie ruhig, um sich nicht unnötig in eine schlechtere Lage zu bringen.

    6. Schriftliche Stellungnahme und Akteneinsicht

    In vielen Fällen kann Ihr Verteidiger durch eine schriftliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft erreichen, dass die Anklage vermieden wird, was eine spätere Hauptverhandlung verhindert. Ihre Verteidigung kann auf Basis der Akteneinsicht optimal vorbereitet werden, sodass in vielen Fällen ein schnelles Ende des Verfahrens ohne Anklage möglich ist.

    7. Fazit

    Die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung kann ein stressiger Moment sein, aber Sie haben jederzeit Rechte, die Sie wahren sollten. Es ist ratsam, einen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen, keine voreiligen Aussagen zu tätigen und stets auf Ihr Schweigerecht zu pochen. Bleiben Sie ruhig, kooperativ und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt begleiten, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

  • Interne Untersuchungen werden in Unternehmen häufig durchgeführt, um Verdachtsmomente auf Fehlverhalten, Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien oder gesetzliche Vorschriften zu prüfen. In solchen Fällen kann es zu Befragungen von Mitarbeitern kommen, die oft eine belastende und komplexe Situation darstellen. Es ist daher entscheidend, dass Sie wissen, wie Sie sich bei einer solchen Befragung richtig verhalten und welche Rechte Sie haben.

    1. Zweck und Ablauf einer Internen Untersuchung

    Interne Untersuchungen dienen in erster Linie dazu, mögliche Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, ethische Standards oder gesetzliche Vorgaben zu überprüfen. Dabei kann es zu Befragungen kommen, bei denen Mitarbeiter zu ihren Kenntnissen und Handlungen befragt werden. Die Untersuchung wird meist von der Personalabteilung, internen oder externen Compliance-Experten oder rechtlichen Beratern des Unternehmens durchgeführt.

    Wichtig zu wissen ist, dass solche Untersuchungen keine rechtliche Strafverfolgung darstellen, jedoch für den Mitarbeiter Konsequenzen wie disziplinarische Maßnahmen oder eine Kündigung nach sich ziehen können.

    2. Verhalten während der Befragung

    Wenn Sie zu einer Befragung im Rahmen einer Internen Untersuchung geladen werden, sollten Sie ruhig und besonnen bleiben. Achten Sie darauf, dass Sie folgende Grundregeln beachten:

    • Verhalten Sie sich kooperativ, aber vorsichtig: Bei einer internen Untersuchung ist es ratsam, höflich und kooperativ zu bleiben. Dennoch sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre Antworten Auswirkungen auf den Verlauf der Untersuchung haben können.

    • Achten Sie darauf, was Sie sagen: Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie in einer internen Untersuchung nicht unter den gleichen rechtlichen Schutzmaßnahmen wie in einer Strafverhandlung stehen. Das bedeutet, dass Ihre Aussagen nicht zwingend vor späteren rechtlichen Schritten geschützt sind. Seien Sie also vorsichtig, was Sie sagen, um sich nicht selbst zu belasten.

    • Schweigerecht: In einer internen Untersuchung haben Sie nicht das Recht, zu schweigen, wie es im Strafrecht der Fall ist. Dennoch können Sie sich entscheiden, bei bestimmten Fragen keine Antwort zu geben, wenn Sie befürchten, dass Ihre Antwort zu einer Belastung für Sie werden könnte. Sie sollten diese Entscheidung gegebenenfalls mit einem Anwalt besprechen.

    3. Recht auf anwaltliche Beratung

    Sie haben grundsätzlich das Recht, sich im Vorfeld einer Befragung rechtlich beraten zu lassen. Auch während der Befragung können Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie unterstützt und Ihnen hilft, Ihre Rechte zu wahren.

    • Anwaltsbeistand: Während einer internen Untersuchung haben Sie in der Regel keinen Anspruch darauf, während der Befragung einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine unüberlegten Aussagen machen, die zu Problemen führen könnten.

    • Externe rechtliche Beratung: In besonders komplexen Fällen kann es ratsam sein, einen externen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie auf die Befragung vorbereitet und Ihnen hilft, Ihre Position zu wahren.

    4. Dokumentation und schriftliche Stellungnahme

    Sollten Sie im Rahmen der Befragung wichtige Informationen haben, die für Ihre Verteidigung oder für eine faire Beurteilung der Situation von Bedeutung sind, sollten Sie diese möglichst schriftlich festhalten.

    • Schriftliche Stellungnahme: Wenn Sie sich zu bestimmten Punkten äußern, kann es hilfreich sein, diese schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihre Aussagen festzuhalten.

    • Achten Sie auf die Dokumentation der Befragung: In der Regel wird die Befragung dokumentiert, oft durch Protokolle oder Aufzeichnungen. Stellen Sie sicher, dass das Protokoll korrekt ist und alle relevanten Informationen wiedergibt. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Dokumentation haben, können Sie darum bitten, diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

    5. Mögliche Konsequenzen einer Internen Untersuchung

    Je nach Ergebnis der Internen Untersuchung kann es zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen:

    • Verwarnung oder Abmahnung: Bei weniger schwerwiegenden Verstößen kann es zu einer Verwarnung oder Abmahnung kommen.

    • Disziplinarische Maßnahmen: In schwerwiegenderen Fällen kann es zu Disziplinarmaßnahmen wie einer Versetzung oder einer Kündigung kommen.

    • Wiedereinstellung nach Entlassung: Sollte sich herausstellen, dass der Verdacht unbegründet war, kann es zu einer Rückkehr in die alte Position kommen.

    In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich über die möglichen Konsequenzen der Untersuchung im Klaren sind und sich entsprechend vorbereiten.

    6. Fazit

    Befragungen im Rahmen einer Internen Untersuchung können eine stressige und unangenehme Situation sein. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten bewusst sind. Ein vorsichtiges und besonnenes Vorgehen, die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und die Dokumentation Ihrer Aussagen können helfen, unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Sollte sich die Untersuchung als belastend oder ungerecht herausstellen, ist es ratsam, schnell rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Interessen zu schützen.

  • Ein Strafbefehl ist eine häufig genutzte Möglichkeit, um strafrechtliche Verfahren in eindeutigeren Fällen ohne öffentliche Gerichtsverhandlung schnell zu beenden. Diese Art der Entscheidung wird vom Gericht in Fällen verhängt, bei denen die Beweislage eindeutig ist und eine Hauptverhandlung als unnötig angesehen wird. Dabei gibt es sowohl Vorteile als auch Risiken, die Sie als Beschuldigter berücksichtigen sollten.

    1. Zweck und Vorteile eines Strafbefehls

    Der Strafbefehl hat den Zweck, Verfahren in eindeutigeren und weniger komplexen Fällen schnell abzuschließen. Besonders in Fällen von leichterer Kriminalität oder in Bereichen wie dem Wirtschaftsstrafrecht kann der Strafbefehl eine schnelle, diskrete Lösung bieten, ohne dass es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt. Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, ersparen Sie sich eine mögliche Hauptverhandlung und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit.

    Ein Strafbefehl stellt eine schriftliche Urteilsform dar, die jedoch nur dann rechtskräftig wird, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt wird. Aus Sicht der Verteidigung kann es unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, frühzeitig auf einen Strafbefehl hinzuwirken, um das Verfahren schnell zu einem Ende zu bringen – ohne Anklage und ohne öffentliche Verhandlung.

    2. Verhalten nach Erhalt eines Strafbefehls

    Sobald Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:

    • Schnell einen Anwalt kontaktieren: Ein erfahrener Strafverteidiger kann den Strafbefehl überprüfen und alle relevanten Vor- und Nachteile für Sie abwägen. Oftmals lohnt es sich, den Strafbefehl genau zu analysieren, da es durchaus vorkommen kann, dass das Gericht nicht alle für Sie günstigen Faktoren berücksichtigt hat, etwa bei der Berechnung der Geldstrafe oder der Höhe des Einkommens.

    • Einspruch einlegen: Sollten Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Strafbefehl zu einer Strafe führt, die auf falschen Annahmen beruht, beispielsweise auf einem zu hohen Nettoeinkommen für die Berechnung der Geldstrafe. In solchen Fällen kann der Einspruch auch nur auf das Strafmaß beschränkt werden, was zu einer Reduzierung der Strafe führen kann.

    • Kein voreiliger Verzicht auf Einspruch: Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, wird dieser rechtskräftig und Sie können nichts mehr gegen die verhängte Strafe tun. Es ist daher ratsam, keine voreiligen Zahlungen zu leisten, ohne den Strafbefehl zuvor von einem Anwalt überprüft zu haben.

    3. Vorteile und Risiken des Strafbefehls

    Ein Strafbefehl hat verschiedene Vorteile, aber auch Risiken. Die Vorteile liegen in der Schnelligkeit und der Möglichkeit, das Verfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung zu beenden. Besonders bei geringeren Straftaten kann dies ein effektiver und diskreter Weg sein, das Verfahren abzuschließen.

    Auf der anderen Seite birgt der Strafbefehl jedoch auch Risiken. Wenn der Beschuldigte den Strafbefehl akzeptiert, wird er rechtskräftig und führt zu einer endgültigen Strafe. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann jedoch neue Möglichkeiten eröffnen, etwa wenn das Gericht bei der Entscheidung wichtige Aspekte nicht berücksichtigt hat oder die Strafe als unangemessen hoch erscheint.

    4. Die wichtigsten Grundregeln bei einem Strafbefehl

    Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln beachten:

    • Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, der den Strafbefehl überprüft und mit Ihnen die besten Optionen bespricht.

    • Achten Sie auf die Frist von zwei Wochen: Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung tun.

    • Vermeiden Sie eine voreilige Zahlung: Zahlen Sie nicht sofort, ohne die rechtlichen Konsequenzen des Strafbefehls vollständig zu verstehen.

    5. Fazit

    Der Erhalt eines Strafbefehls kann sowohl eine Chance als auch ein Risiko sein. Er ermöglicht eine schnelle Lösung, die eine öffentliche Hauptverhandlung vermeidet. Allerdings sollten Sie den Strafbefehl nicht voreilig akzeptieren. Ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile sowie eine rechtzeitige Konsultation eines Strafverteidigers sind entscheidend. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die für Sie beste Entscheidung treffen.

Moderner Raum mit einem Glastisch und einem Stuhl, der Schatten auf dem glänzenden Boden wirft. Minimalistisches Design, Licht fällt durch große Fenster.