Beratungsschwerpunkte

Sie und Ihr Unternehmen verdienen den besten Schutz.
In einer global vernetzten Geschäftswelt können rechtliche Herausforderungen plötzlich und unerwartet auftreten – mit weitreichenden Konsequenzen für Ihr Unternehmen und Ihren Ruf.

Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, natürliche Personen, Unternehmen und Führungskräfte im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht effektiv zu verteidigen.

Ich schütze, was Sie aufgebaut haben.
Ob drohende Ermittlungen, ein laufendes Strafverfahren oder präventive Beratung – ich entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre Rechte schützt und Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit sichert.

Was Sie erwarten können:

  • Spezialisierte Beratung im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

  • Verteidigungsstrategien, die auf Ihre geschäftlichen Interessen abgestimmt sind

  • Diskretion und Verlässlichkeit in jedem Verfahren

  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Durchsuchungen, Verhaftungen oder Ermittlungen


In einer Krise zählt jede Entscheidung – vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Interessen entschlossen zu schützen.

  • Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorschriften, die auf wirtschaftliche Aktivitäten und Unternehmen abzielen. Gerade für Führungskräfte, Unternehmer und Mitarbeiter in sensiblen Bereichen ist es wichtig, Risiken zu erkennen und sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

    Typische Straftatbestände im Wirtschaftsstrafrecht:

    • Betrug (§ 263 StGB) – Täuschung mit finanziellen Schäden für Dritte

    • Untreue (§ 266 StGB) – Missbrauch von Vermögensbetreuungspflichten

    • Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331 ff. StGB) – Korruption im geschäftlichen und behördlichen Umfeld

    • Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) – Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung

    • Subventionsbetrug (§ 264 StGB) – Täuschung über subventionsrelevante Tatsachen

    • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) – Falsche oder irreführende Angaben zu Finanzprodukten

    • Geldwäsche (§ 261 StGB) – Verschleierung der Herkunft illegaler Gelder

    Gerne unterstützen wir Unternehmen und Einzelpersonen bei der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren, der Compliance-Beratung und der Vermeidung strafrechtlicher Risiken.

  • Das Steuerstrafrecht betrifft alle Verstöße gegen steuerliche Pflichten und kann gravierende Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Besonders Unternehmen, Selbstständige und vermögende Privatpersonen sollten sich ihrer steuerlichen Pflichten bewusst sein und bei drohenden Verfahren frühzeitig handeln.

    Typische Straftatbestände im Steuerstrafrecht:

    • Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – Vorsätzliche falsche oder unvollständige Angaben zur Steuerpflicht

    • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) – Fahrlässige Fehler mit finanziellen Auswirkungen

    • Steuerhehlerei (§ 374 AO) – Erwerb oder Nutzung von Waren, bei denen Steuern hinterzogen wurden

    • Schwarzarbeit (§ 266a StGB in Verbindung mit § 370 AO) – Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen

    Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren kann schwerwiegende Folgen für Unternehmen und Einzelpersonen haben. Ich unterstütze Sie bei Selbstanzeigen, der Verteidigung in Steuerstrafverfahren und der Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen.

  • Das allgemeine Strafrecht betrifft eine Vielzahl von Straftaten, die das tägliche Leben betreffen können – sei es durch eine unglückliche Situation, einen falschen Verdacht oder ein ernsthaftes Vergehen. Eine kompetente Strafverteidigung ist in solchen Fällen unerlässlich.

    Typische Straftatbestände im allgemeinen Strafrecht:

    • Diebstahl (§ 242 StGB) – Unrechtmäßige Wegnahme einer fremden Sache

    • Raub (§ 249 StGB) – Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen

    • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) – Von einfacher bis schwerer Körperverletzung

    • Nötigung (§ 240 StGB) – Zwang durch Gewalt oder Drohung

    • Beleidigung (§ 185 StGB) – Ehrenrührige Aussagen gegenüber einer Person

    • Sachbeschädigung (§ 303 StGB) – Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums

    • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Besitz, Handel oder Herstellung von Drogen

    Ob als Beschuldigter oder Betroffener – im Strafrecht zählt schnelles und kompetentes Handeln. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und bieten Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.